Das Brokermandat wird für die Erfüllung der Datenschutzgesetze und Richtlinien zwischen Ihnen und uns benötigt. Es handelt sich dabei nicht um einen Vertrag sondern um eine Erteilung einer Vollmacht, damit wir mit den Versicherungsgesellschaften in Ihrem Interesse agieren können. Das Mandat hat keine Kündigungsfrist und kann immer per sofort aufgelöst werden von einer Partei.
Sobald Versicherungsintermediäre mit Kunden Kontakt aufnehmen, müssen diese über ihre Identität und Adresse, sowie über ihre Vertragsbeziehungen, die sie mit Versicherungsunternehmen und Stiftungen haben, informieren. Gleichzeitig haben sie die Person bekanntzugeben, die für Nachlässigkeit, Fehler und unrichtige Auskünfte haftbar gemacht werden kann. Offerten und Dokumente müssen Angaben enthalten über die Art eines Angebots und müssen die Namen der Versicherungsgesellschaften und Stiftungen enthalten.
Die DA Solution GmbH ist bei der FINMA mit der Nummer 38252 als ungebundener Vermittler registriert, ebenso alle unsere Berater.
Um die Kundenbedürfnisse optimal zu erfüllen, arbeitet DA Solution GmbH mit Versicherungsgesellschaften, Stiftungen und Co-Broker zusammen. Wir arbeiten nur mit Partner, welche bei der FINMA registriert sind und die rechtlichen Anforderungen dafür erfüllen.
Kundendaten und Informationen werden bei uns strikt vertraulich behandelt, das ist bei uns selbstverständlich. Gerne verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzrichtlinien.
Durch das Mandat erhalten wir von den Gesellschaften eine marktübliche Brokerentschädigung. Mit Erteilung des Mandats entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten innerhalb der üblichen Unterstützungspflichten. Nach vorheriger Absprache mit Ihnen können zusätzliche Beratungen und weitergehende Dienstleistungen gegen ein Honorar erfolgen.